Sprachenzentrum
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Prüfungsanmeldung: BA/MA-Studierende bestimmter Fächer

Zielgruppe: Wenn Sie den Sprachkurs im Rahmen Ihres Studiengangs besuchen (siehe Zielgruppen), müssen Sie sich über LSF (Online-Vorlesungsverzeichnis) zur Prüfung anmelden

1. Anmeldezeitraum

(Links zum Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften)

2. Wie melde ich mich zur Prüfung an? 

  • Anmeldung in LSF: Melden Sie sich beim Online-Vorlesungsverzeichnis an!
  • Anleitung: Eine allgemeine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Hilfeseite von LSF.
  • Keine Parallelgruppen: Bei mehreren Parallelkursen finden Sie in LSF nur eine Prüfung pro Kurs (z.B. nur Französisch A2.2, keine weitere Aufteilung in Parallelgruppen).
  • Prüfer*in nicht zwangsweise Dozent*in: Für welche Prüfung Sie sich anmelden, erkennen Sie an der Kursbezeichnung, nicht am Prüfer. Die in LSF als Prüfer eingetragene Person ist meistens die Abteilungsleitung der jeweiligen Sprache und nicht die Lehrperson, bei der Sie am Unterricht teilnehmen.

3. Wann findet die Klausur statt?

Die Prüfung wird in der Regel in der letzten Kurssitzung abgehalten. Den genauen Termin erfahren Sie im Kurs. Es kann auch andere Kursleistungen geben, die Voraussetzung für das Bestehen des Kurses sind und die Klausur ersetzen. Falls Sie ohne Kursbesuch an der Klausur teilnehmen wollen (wovon wir allerdings abraten), melden Sie sich sofort nach Beginn der Prüfungsanmeldefrist per E-Mail an das Sprachenzentrum (sprachenzentrum@lmu.de), um einen Klausurtermin zu vereinbaren.nach oben

4. Wo und wann erfahre ich mein Ergebnis?

  • Transcript of Records: Nach Bestehen der Klausur erhalten Sie 3 ECTS Punkte; diese, der Kurstitel und die Note werden in Ihrem Transcript of Records aufgeführt.
  • Ergebnisse online:

    Semesterkurse Wintersemester: 21. März

    Ferienkurse nach dem Wintersemester: 05. April

    Semesterkurse Sommersemester: 21. September

    Ferienkurse nach dem Sommersemester: 11. Oktober

  • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die in einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung erworbene Bewertung und die erworbenen ECTS-Punkte im Rahmen Ihres Studiengangs nur einmal eingebracht werden können.

    Ihr Fremdsprachenmodul sollten Sie möglichst früh anfangen, aber spätestens in Ihrem vorletzen Studiensemester abschließen. Wenn Sie es erst in Ihrem letzten Semester abschließen, riskieren Sie bei Nicht-Bestehen eine Studienzeitverlängerung. Auch wird Ihr Ergebnis nicht vor den offiziellen Terminen vorliegen; die Termine für die Bekanntgabe der Ergebnisse finden Sie hier. Rückfragen bei den Dozierenden oder Mitarbeiter*innen des Sprachenzentrums sind zwecklos.