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Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus

Studierende benötigen aus verschiedenen Gründen den Nachweis eines bestimmten Sprachniveaus. Beispielsweise verlangt die Lehramtprüfungsordnung (LPO I) von Lehramtsstudierenden bestimmter Fächer Sprachnachweise; teilweise werden bei der Bewerbung zu einem Master-Studiengang Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau gefordert. Den Nachweis dieser Sprachkenntnisse erreicht man in der Regel durch den Besuch eines oder mehrerer Sprachkurse.

 

1. Lehramtsstudierende, die einen Nachweis gemäß LPO I benötigen

Die LPO I fordert bei der Anmeldung zum Staatsexamen für manche Lehramtsstudiengänge und Unterrichtsfächer Fremdsprachenkenntnisse auf verschiedenen Niveaus. Nähere Auskunft über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse erhalten Sie auf der Website des Münchener Zentrums für Lehrerbildung, hier ist das Wichtigste in Kürze:

Lehramt Grund-, Mittelschule, Sonderpädagogik: Englisch auf B2-Niveau (Achtung: Englisch bis incl. 10. Jahrgangsstufe im G8 oder bis incl. 11. Jahrgangsstufe im G9 reicht NICHT aus!)

Wenn Sie eine Sprache, Geschichte oder Religion als Unterrichtsfach gewählt haben, kann das Latinum, Graecum oder eine zweite Fremdsprache erforderlich sein.

1.1. Geforderte Fremdsprachenkenntnisse je nach Lehramt und Unterrichtsfach

In der Übersicht "Fremdsprachenkenntnisse in den Lehramtsstudiengängen" (PDF-Dokument, 187 kB) finden Sie eine detaillierte Auflistung der geforderten Fremdsprachenkenntnisse je nach Lehramt und Unterrichtsfach.

1.2. Aufstellung des Ministeriums, wie die geforderten Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden können

Im Dokument des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus "Fremdsprachenkenntnisse nach der Lehramtsprüfungsordnung I" (Download) finden Sie Aufstellungen dazu, wie Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, bzw. erreichen können (z.B. durch Ihr Abiturzeugnis oder den Besuch von Sprachkursen).

1.3. Nachweis der geforderten Fremdsprachenkenntnisse über Ihr Abiturzeugnis oder Jahreszeugnisse

Wenn die Niveaustufe explizit in Ihrem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife vermerkt ist, dann gilt dies als Nachweis. Die zweite Seite des Dokuments "Fremdsprachenkenntnisse in den Lehramtsstudiengängen" (PDF-Dokument, 187 kB) gibt Auskunft darüber, welches Sprachniveau Sie mit einem Jahreszeugnis oder mit einem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife erreicht haben. Dieses Dokument ist insbesondere dann für Sie aufschlussreich, wenn die Niveaustufe NICHT explizit in Ihrem Zeugnis erwähnt ist.

1.4. Ausländische Abiturzeugnisse

Wenn Sie ein ausländisches Abiturzeugnis/Hochschulzugangszeugnis haben, wenden Sie sich bitte an die Außenstelle des Prüfungsamts. Dort wird geprüft, ob Ihre Fremdsprachenkenntnisse anerkannt werden können.

1.5. Erwerb der geforderten Fremdsprachenkenntnisse durch den Besuch von Sprachkursen am Sprachenzentrum der LMU

Wenn Sie die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse noch nicht haben, können Sie diese durch den Besuch von Sprachkursen am Sprachenzentrum erlangen. Für Sie gelten die gleichen Anmelde- und Prüfungsbedingungen wie für die "Studierenden aller Fächer", sowie die folgenden Informationen: Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erscheint der Kurstitel, die Niveaustufe und die Note in der Rubrik „Zusatzleistungen Sprachenzentrum“ in Ihrem Transcript of Records. Bitte drucken Sie das Transcript aus und lassen Sie es von uns stempeln und unterschreiben (siehe Kontakt). Es gilt als Nachweis für die besuchte Stufe und Sie können es dann bei der Anmeldung zum Staatexamen der Außenstelle des Prüfungsamts vorlegen; es "verfällt" nicht. Sie haben auch die Möglichkeit, die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse durch externe Prüfungen nachzuweisen. Näheres dazu siehe unten.

Bitte beachten Sie Folgendes:

1. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig und schon zu Studienbeginn darum, fehlende Fremdsprachenkenntnisse nachzuholen! Im Semester vor Ihrem Examen ist es zu spät, da Ihr Ergebnis nicht rechtzeitig vorliegen wird. Sehen Sie davon ab, Ihre/n Kursleiter*in oder Mitarbeiter*innen des Sprachenzentrums unter Druck zu setzen, schneller zu korrigieren und vorab einen Schein auszustellen. Näheres zum Ablauf finden Sie unter Prüfung und Ergebnis.

2. Sie können nur nach vorherigem und regelmäßigem Kursbesuch an der Prüfung teilnehmen, also ohne Kursbesuch keine Prüfungsteilnahme.

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1.6. Erwerb der geforderten Fremdsprachenkenntnisse durch eine externe Prüfung

Gemäß KMBek vom 15.2.2008 (Az.: III.10-5 S 4020-PRA.2516) können Fremdsprachenkenntnisse auch „durch die Bestätigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung an einem geeigneten Kulturinstitut“ nachgewiesen werden. Näheres zu den anerkannten Prüfungen für Französisch siehe diese Sprachtestwebseite, Näheres zu den anerkannten Prüfungen zu Italienisch siehe diese Sprachtestwebseite, Näheres zu den anerkannten Prüfungen für Spanisch siehe diese Sprachtestwebseite. Näheres zu den anerkannten Prüfungen für Englisch B2 siehe ganz unten.

Nach dem Bestehen der Prüfung auf dem notwendigen Niveau wenden Sie sich bitte mit dem Prüfungsnachweis im Original an Frau Dr. Bettina Raaf. Sie stellt Ihnen dann eine Äquivalenzbescheinigung für das erreichte Niveau aus, die von der Außenstelle des Prüfungsamts anerkannt wird.  

2. Übersicht der Niveaustufen in den einzelnen Sprachen

Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, in welchen Sprachkursen Sie die verschiedenen Niveaus gemäß LPO I und nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreichen können:

Hinweis: Die Niveaustufen (A1, A2, B1 etc.) folgen dem System des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und sind zweigeteilt (z.B. A1 = A1.1, A1.2), um dem erforderlichen Lernaufwand gerecht zu werden. Das heißt für Sie: Sie müssen in der Regel zwei Kurse (z.B. A1.1 + A1.2) absolvieren, um in die nächste Niveaustufe aufzusteigen.

 

LPO I

GER1

Französisch
Italienisch
Spanisch

Arabisch
Niederländisch
Portugiesisch
Schwedisch
Türkisch

Chinesisch

Russisch / Polnisch

Englisch

Grundkenntnisse

A1 Stufe A1.1 (2 SWS) an Münchner Volkshochschule; keine Abschlussprüfung

ab Stufe A1.2 (2 SWS) an LMU

Stufe A1.1 (2 SWS)
Stufe A1.2 (2 SWS)
Stufe I (A1.1) (4 SWS)
Stufe II (A1.2) (4 SWS)
Stufe I (4 SWS)
(A1 in einem Semester möglich)
kein Kursangebot
Kenntnisse

A2 Stufe A2.1 (2 SWS)
Stufe A2.2 (2 SWS)
A2.1 ist ausreichend für den Nachweis der Stufe A2.
Stufe A2.1 (2 SWS)
Stufe A2.2 (2 SWS)
A2.1 ist ausreichend für den Nachweis der Stufe A2

Stufe III (A2.1) (2 SWS)
Stufe IV (A2.2) (2 SWS)
A2.1 (Stufe III) ist ausreichend für den Nachweis der Stufe A2.

Stufe II (4 SWS) kein Kursangebot
Gesicherte Kenntnisse B1 Stufe B1.1 (2 SWS)
Stufe B1.2 (2 SWS)
B1.1 ist ausreichend für den Nachweis der Stufe B1.
B1: EAP WiSe (2 SWS)
B1: EAP SoSe (2 SWS)

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (gemäß § 36 Abs. 1 Nr.2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 LPO I vom 13.03.08) B2 Stufe B2.1 (2 SWS)
Stufe B2.2 (2 SWS)
B2.1 ist ausreichend für den Nachweis der Stufe B2.
Alle Englisch B2-Kurse




C1 Stufe C1 C1: Academic English at Advanced Level (2 SWS)


C2 C2: Academic English at Proficiency Level
(2 SWS)

 1 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen; teilt Sprachkompetenz/-kenntnisse in sechs Niveaus ein (A1, A2, B1, B2, C1, C2)

Nach dem Sprachkursbesuch, der Anmeldung zur Prüfung und dem Bestehen des Kurses erhalten Sie 3 ECTS Punkte; der Kurstitel, die Niveaustufe und die Note werden im extra Transcript „Zusatzleistungen“ erscheinen. Bitte drucken Sie das Transcript aus und lassen Sie es während der Sprechstunde von Frau Gabriele Vollmer oder Frau Dr. Bettina Raaf stempeln und unterschreiben. In dieser Form können Sie es dann bei der Anmeldung zum Staatexamen der Außenstelle des Prüfungsamts vorlegen.

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3. Informationen für Studierende, die ENGLISCH B2 nachweisen müssen

Gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13.03.08 ist für das Lehramt an Grund-, Mittelschulen und für Sonderpädagogik die "fremdsprachliche Qualifikation" in Englisch auf dem Niveau B2 nachzuweisen.

Auch für andere Zwecke (z.B. für Bewerbungen zu einem Master-Studiengang) werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gefordert.

3.1. Einstufungstest VOR Kursanmeldung:

Vor dem Kursbesuch müssen Sie am verpflichtenden Einstufungstest teilnehmen. Das Einstufungstest-Ergebnis dient nur dazu, Sie in einen Englischkurs Ihrer Niveaustufe einzustufen. Es gilt NICHT als Sprachnachweis der entsprechenden Niveaustufe; diesen erhalten Sie nur nach erfolgreichem Kursbesuch.

3.2. Kurswahl je nach Ergebnis im Einstufungstest:

Je nachdem, welches Niveau Sie erreicht haben, haben Sie die folgenden Möglichkeiten des Kursbesuchs:

  • Niveau A1 oder Niveau A2: Auf diesen Niveaustufen gibt es leider kein Kursangebot am Sprachenzentrum.
  • Niveau B1: Teilnahme am Englischkurs „Englisch B1: English for Academic Purposes“. Bei erfolgreicher Teilnahme (mindestens Note 2,3) Aufstieg in nächsthöhere Stufe B2.
  • Niveau B2: Teilnahme an einem Englischkurs dieser Stufe (zu erkennen an „Englisch B2: ...“). Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erscheint der Kurstitel und die Note in der Rubrik „Zusatzleistungen Sprachenzentrum“ in Ihrem Transcript of Records. Bitte drucken Sie das Transcript aus und lassen Sie es während der Sprechstunde von Frau Gabriele Vollmer oder Frau Dr. Bettina Raaf stempeln und unterschreiben. Es gilt als Nachweis für B2 und Sie können es dann bei der Anmeldung zum Staatexamen der Außenstelle des Prüfungsamts vorlegen; es "verfällt" nicht.
  • Niveau C1: Teilnahme an einem Englischkurs dieser Stufe. Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erscheint der Kurstitel und die Note in der Rubrik „Zusatzleistungen Sprachenzentrum“ in Ihrem Transcript of Records. Dieses ist der Nachweis für C1, worin B2 eingeschlossen ist. Bitte drucken Sie das Transcript aus und lassen Sie es während der Sprechstunde von Frau Gabriele Vollmer oder Frau Dr. Bettina Raaf stempeln und unterschreiben. Sie können es dann bei der Anmeldung zum Staatexamen der Außenstelle des Prüfungsamts vorlegen; es "verfällt" nicht.
  • Niveau C2: Teilnahme am Präsenzkurs dieser Stufe. Nach erfolgreichem Kursbesuch (mindestens Erreichen der Note 4,0) erscheint der Kurstitel und die Note in der Rubrik „Zusatzleistungen Sprachenzentrum“ in Ihrem Transcript of Records. Dieses ist der Nachweis für C2, worin B2 eingeschlossen ist. Bitte drucken Sie das Transcript aus und lassen Sie es während der Sprechstunde von Frau Gabriele Vollmer oder Frau Dr. Bettina Raaf stempeln und unterschreiben. Sie können es dann bei der Anmeldung zum Staatexamen der Außenstelle des Prüfungsamts vorlegen; es "verfällt" nicht.nach oben

Es ist auch eine postalische Zusendung per frankiertem Rückkuvert möglich. Näheres dazu siehe unter Kontakt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Prüfung anmelden müssen, damit Kurstitel und Ergebnis in Ihrem Transcript erscheinen! Näheres siehe unter Prüfung und Ergebnis.

3.3. Nachweis von Englisch B2 durch externe Prüfungen:

Gemäß KMBek vom 15.2.2008 (Az.: III.10-5 S 4020-PRA.2516) kann die fremdsprachliche Qualifikation (B2) auch „durch die Bestätigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung an einem geeigneten Kulturinstitut“ nachgewiesen werden. Dazu zählen die folgenden Tests mit folgendem Ergebnis:

  • TOEFL internetbasiert: mind. 87 Punkte
  • TOEFL ITP: mind. 543 Punkte
  • IELTS Academic (empfohlen) oder General: mind. 5,5 Punkte
  • TOEIC® 4Skills-Test (Reading + Listening: mind. 785 Punkte; Writing + Speaking: mind. 310 Punkte)
  • Cambridge B2 First (FCE): Mindestnote Grade C; auf der Skala von Grade A (beste Note) bis Grade C (niedrigste Note) 
  • Cambridge Linguaskill Anywhere General Exam (Bundle/Vollversion = 3 Module: Lesen/Hörverstehen, Schreiben, Sprechen)
  • Cambridge Linguaskill Anywhere Business Exam (Bundle/Vollversion = 3 Module: Lesen/Hörverstehen, Schreiben, Sprechen)
  • LanguageCert Online-Proctored Exam B2 Communicator (Volltest = schriftliche sowie mündliche Prüfungsteile)
  • Telc English B2
  • Telc English B2 Business
  • Telc English B2 University

Näheres zu diesen Prüfungen finden Sie unter Sprachtests und mehr -> Englisch.

Nach dem Bestehen der Prüfung auf dem notwendigen Niveau wenden Sie sich bitte mit dem Prüfungsnachweis im Original an Frau Dr. Bettina Raaf. Sie stellt Ihnen dann eine Äquivalenzbescheinigung für Englisch B2 aus, die von der Außenstelle des Prüfungsamts anerkannt wird.