Teilnahmebedingungen/ Gaststudierendeninfos
Teilnahmeberechtigt sind:
- Studierende der LMU im Vollzeitstudium
- Erasmus- und Austausch-Studierende
- Doktorand*innen nur, solange sie an der LMU eingeschrieben sind (und NICHT gleichzeitig Angestellte der LMU sind). Doktorand*innen können nur bei freien Plätzen berücksichtigt werden.
Hinweis: Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an den nicht verpflichtenden Sprachkursen obliegt dem Sprachenzentrum.
NICHT teilnahmeberechtigt sind:
- Gaststudierende der LMU können an Sprachkursen grundsätzlich NICHT teilnehmen.
(Ausnahme: Ein paar wenige Sprachkurse stehen Gaststudierenden offen; nähere Informationen zu diesen Sprachkursen und zur Genehmigung und Anmeldung finden Sie in dieser Liste (PDF-Dokument, 77 KB).
Allgemeine Informationen zum Gasthörerstudium an der LMU finden Sie auf der Website für Gaststudierende der LMU). - Sie dürfen sich zu den Sprachkursen nicht anmelden, wenn Sie vom Studium beurlaubt sind.
- Sie können an den Sprachkursen ebenfalls nicht teilnehmen, wenn Sie die entsprechende Sprache im Haupt- oder Nebenfach studieren und daher ein eigenes, fachbezogenes Sprachkursangebot nutzen können.
- Angestellte der LMU, Teilnehmer*innen am studium generale, Studienkolleg bzw. Seniorenstudium sind von der Teilnahme an Kursen des Sprachenzentrums ausgeschlossen.