Sprachenzentrum
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Teilnahmebedingungen/ Gaststudierendeninfos

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Studierende der LMU im Vollzeitstudium
  • Erasmus- und Austausch-Studierende
  • Doktorand*innen nur, solange sie an der LMU eingeschrieben sind (und NICHT gleichzeitig Angestellte der LMU sind). 

Hinweis: Die letztendliche Entscheidung über die Teilnahme an den nicht verpflichtenden Sprachkursen obliegt dem Sprachenzentrum.

NICHT teilnahmeberechtigt sind:

  • Gaststudierende der LMU können an Sprachkursen grundsätzlich NICHT teilnehmen.
    (Ausnahme: Ein paar wenige Sprachkurse stehen Gaststudierenden offen; nähere Informationen zu diesen Sprachkursen und zur Genehmigung und Anmeldung finden Sie in dieser Liste (PDF-Dokument, 81 KB).
    Allgemeine Informationen zum Gasthörerstudium an der LMU finden Sie auf der Website für Gaststudierende der LMU).
  • Sie dürfen sich zu den Sprachkursen nicht anmelden, wenn Sie vom Studium beurlaubt sind.
  • Sie können an den Sprachkursen ebenfalls nicht teilnehmen, wenn Sie die entsprechende Sprache im Haupt- oder Nebenfach studieren und daher ein eigenes, fachbezogenes Sprachkursangebot nutzen können.
  • Angestellte der LMU, Teilnehmer*innen am studium generale, Studienkolleg bzw. Seniorenstudium sind von der Teilnahme an Kursen des Sprachenzentrums ausgeschlossen.